SP Stäfa gegen Auslagerung der Alters- und Pflegeheime

An ihrer Generalversammlung wurden der Präsident und die Mitglieder des Vorstandes wiedergewählt, zudem wurde die Auslagerung der Heime besprochen.

Rafael Mörgeli konnte im Jahresbericht des Präsidenten auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken: Die SP Stäfa hat 2015 sowohl in den Kantonsrats- als auch in den Nationalratswahlen mehrere Stimmenprozente dazugewonnen und mit Daniel Jositsch gelang es erstmals in der 99-jährigen Geschichte, einen Ständerat zu stellen. An der Gemeindeversammlung vom Dezember 2015 wurde dank eines Vorstosses der SP eine massive Kürzung der Jugendförderung beim Sport verhindert. Rafael Mörgeli wurde einhellig als Präsident der SP Stäfa wiedergewählt; der Vorstand bleibt unverändert.

 

Für die Kampfwahl um die RPK – Wahltermin ist der 5. Juni 2016 – hat die SP die nötigen Mittel bewilligt. Sie stellt mit Josias Zeller einen einen fähigen, engagierten und bereits führungserfahrenen jungen Kandidaten zur Wahl.

 

Die SP Stäfa begrüsst das Vorhaben, mit einer privaten Trägerschaft, die aber in Stäfa verwurzelt sein muss, das Restaurant Frohberg baulich zu sanieren und mit einem Saal zu ergänzen; sie sagt das Zeichnen eines Anteilscheins von 1000 Fr. zu.

 

Die Versammlung hat ausführlich die Absicht der Fürsorgebehörde diskutiert, die Alters- und Pflegeheime in einer Stiftung zu verselbständigen. Dabei wurde festgehalten, dass die Eigenkritik an der Fachkompetenz der Fürsorgebehörde wenig zielführend sei; die aktuelle Behörde verfügt über gute Fachkompetenzen und der Heimbereich wurde in den letzten Jahren offensichtlich sachgerecht und erfolgreich geführt. Gegen stärkere Entscheidungskompetenzen und kürzere Entscheidungswege wäre aus Sicht der SP hingegen nichts einzuwenden. Die SP widerspricht aber entschieden dem Ansinnen, mit der Auslagerung würden die SteuerzahlerInnen aus der finanziellen Verantwortung entlassen. Das ist sowohl mit Blick auf die Rechtslage als auch sozialpolitisch falsch.

 

Die Debatte zeigte, dass die Auslagerung in eine Stiftung mit vielen Unwägbarkeiten verbunden wäre und dass dies die Formulierung vieler Randbedingungen erfordern würde. Auch so würden Einblick und Steuerungsmöglichkeiten der Öfffentlichkeit eingeschränkt und das Risiko einer Fehlentwicklung würde bleiben. Die Fürsorgebehörde hat unter dem SP-Gemeinderat Hansueli Scheller erfolgreich und innert Budget ein überzeugendes Alters- und Pflegeheim bauen lassen, das aktuell gut geführt ist und das Überschüsse erwirtschaftet. Ein Bedarf nach einschneidenen Änderungen ist deshalb aus SP-Sicht nicht gegeben.

 

Stellungnahme der SP Stäfa zur Auslagerung der Heime

 

Die SP hält eine Auslagerung der Alters- und Pflegeheime in eine Stiftung nicht für sinnvoll. Hingegen wäre zu prüfen, wie weit der Fürsorgebehörde mehr Eigenständigkeit gegeben werden kann. Falls die Auslagerung trotzdem weiterverfolgt wird, legt die SP Wert darauf, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

 

  • Der Service Public im Bereich der Altersversorgung darf auf keinen Fall verschlechtert oder gefährdet werden.
  • Als Grundlage für eine sinnvolle Koordination der im Alter notwendigen Leistungen der Gemeinde und anderer Anbieter ist eine alle Bereiche einbeziehende Altersstrategie der Gemeinde zu entwickeln.
  • Im Falle einer Auslagerung müssen die Gebäude im Besitz der Gemeinde bleiben; die Nutzung durch die Stiftung kann im Stiftungsstatut geregelt werden. Sollte die Stiftung scheitern, kann die Nutzung zurück an die Gemeinde oder an eine andere Stiftung gehen.
  • Der Stiftungsrat müsste mindestens zur Hälfte aus in Stäfa wohnhaften Personen bestehen, die durch die Stimmberechtigten gewählt werden.
  • Die Qualität von Unterbringung und Pflege, die Offenheit und Neutralität bei der Aufnahme, arbeitsrechtliche Standards etc. müssen im Stiftungsstatut oder Leistungsauftrag umfassend geregelt sein, so dass weder für die BewohnerInnen noch für die Angestellten eine Verschlechterung eintritt.
  • Die Idee, dass die Gemeinde die finanzielle Verantwortung für die geeignete Unterbrindung und Pflege alter Menschen loswerden will, kann nicht das Ziel der Auslagerung sein. Sollte eine Stiftung finanziell scheitern, wäre die Gemeinde weiterhin in der Pflicht, die Leistungen zu gewährleisten.