Initiative für gemeinnützige Familienwohnungen

Die Initiative der SP Stäfa kurz vorgestellt.

Wortlaut:

  1. Das Grundstück Kat.-Nr. 11013 im Besitz der Gemeinde Stäfa wird einem gemeinnützigen Bauträger zum Bau und Betrieb von preisgünstigen Familienwohnungen im Baurecht zur Verfügung gestellt.
  2. Alle Wohnungen sollen Familien mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten vorbehalten sein, wobei ein Teil im Rahmen der kantonalen Wohnbauförderung realisiert wird und ein anderer Teil gemäss dem Grundsatz der Kostenmiete.
  3. Der Gemeinderat erarbeitet einen Baurechtsvertrag zuhanden einer Urnenabstimmung, der die Ziele gemäss Punkt 2 sicherstellt und der bestimmt, dass der gemeinnützige Bauträger für dieses Projekt ohne Gewinnanspruch und nach dem Grundsatz der Kostenmiete wirtschaftet.

 

Rückzug: Diese Initiative kann durch die Erstunterzeichnerin zurückgezogen werden.

 

Kurzbegründung

Weshalb eine Initiative?

Stäfa hat ein Problem: Familien mit Kindern finden hier kaum noch erschwinglichen Wohnraum. Der Anteil der 21- bis 40-Jährigen an der Bevölkerung geht markant zurück, während der Anteil der über 65-Jährigen ansteigt. Für den Erhalt einer gut durchmischten und lebendigen Gemeinde ist es deshalb wichtig, dass normal verdienende Familien mit Kindern hier wohnen können.

Darum hat Kantonsrätin Ursina Egli im Namen der SP Stäfa eine Initiative eingereicht, die den Gemeinderat verpflichtet, ein Grundstück am Bahndamm im Ürikon für gemeinnützigen Wohnungsbau bereitzustellen. So kann die Gemeinde ohne eigenes finanzielles Risiko zur Lösung der Probleme beitragen.

 

Helfen Sie dabei mit Ihrem JA zur Initiative!

 

Die wichtigsten Punkte der Initiative

 

  • Die Gemeinde Stäfa stellt ein Grundstück in ihrem Besitz für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung und erhält dafür einen Baurechtszins.
  • Das Land bleibt im Besitz der Gemeinde. Nach Ablauf des Baurechts geht die Liegenschaft mit Bauten wieder an die Gemeinde.
  • Rund 20 Wohnungen sollen entstehen, die teils gemäss strengen Bestimmungen der kantonalen Wohnbauförderung und teils gemäss Kriterien der Gemeinde vermietet werden.
  • Ein gemeinnütziger Bauträger, zum Beispiel eine Wohnbaugenossenschaft, soll Bau und Betrieb der Wohnungen in einem Baurechtsvertrag mit der Gemeinde übernehmen.
  • Über den Baurechtsvertrag wird in einer zweiten Urnenabstimmung definitiv beschlossen.
Das Grundstück liegt zentral in Ürikon am Bahndamm, in der Nähe von Bahnhof, Schulhaus, Post und Landi
Das Grundstück liegt zentral in Ürikon am Bahndamm, in der Nähe von Bahnhof, Schulhaus, Post und Landi

Ausführliche Begründung der Initiative

a) Allgemein
Die Mietpreise für Wohnungen in Stäfa sind seit längerem, vor allem aber in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Vor allem für Familien mit durchschnittlichem Einkommen ist es immer schwieriger geworden, in Stäfa noch geeigneten Wohnraum zu finden. Das bewirkt, dass die Gemeinde sich zunehmend sozial entmischt, dass immer mehr Wohlhabende zuziehen und Familien und junge Menschen mit tiefen bis mittleren Einkommen am Wohnungsmarkt verdrängt werden. Es führt auch zur Überalterung der Gemeinde: In den letzten Jahren ist der Anteil der 21- bis 40-Jährigen deutlich zurückgegangen, während der Anteil der Menschen ab 65 kräftig angestiegen ist. Die attraktive Lage und die guten Verkehrsverbindungen nach Zürich verstärken diese Entwicklung zusätzlich.
Im Interesse einer lebendigen und sozial und altersmässig gut durchmischten Gemeinde muss etwas unternommen werden, damit auch Familien mit tiefen bis mittleren Einkommen hier wohnen können. Eine konkrete und wirksame Massnahme ist die Nutzung eines geeigneten Grundstücks der Gemeinde für das Erstellen von Familienwohnungen im gemeinnützigen Wohnungsbau.

 

b) Das Grundstück 
Das Grundstück Kat.-Nr. 11013 liegt unterhalb der Bahnlinie und westlich der Kläranlage Ürikon, nahe beim Bahnhof. Es ist eine ruhige Gegend, in der Kinder gefahrlos spielen können. Bahnhof, Post und Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuss in drei Minuten zu erreichen; Kindergarten und Schulhaus Moritzberg in wenigen Minuten ohne Querung der Ritterhausstrasse.
Das gewählte Grundstück ist als Wohngebiet mit mittlerer Dichte eingezont; es erlaubt gemäss Zonenplan 1,6 m3 umbauten Raum pro m2 Land; mit Arealüberbauung und Bauen nach Minergie-P-Standard kann die Ausnützung um 10–20% erhöht werden. Dies bedeutet, dass bei einer Grundstückfläche von 4642 m2 rund 20 Familienwohnungen möglich sind. Die Erschliessung der Liegenschaft kann über die bestehende Zufahrt von der Schorenstrasse zum Kläranlagen-Areal realisiert werden. Das Terrain ist ziemlich eben und für eine Überbauung geeignet; Parkplätze könnten für eine kinderfreundliche Siedlung unterirdisch angelegt werden.

 

c) Die Wohnungen 
Ein Teil der Wohnungen soll im Rahmen der kantonalen Wohnbauförderung realisiert werden. Diese richtet sich nach dem kantonalen Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (2004) und der Wohnbauförderungsverordnung (2005) und schreibt Belegungs- und Einkommensvorschriften vor (Art. 13 und 14).
Der andere Teil der Wohnungen soll sich nach dem Grundsatz der Kostenmiete richten. Dies bedeutet, dass die Mieten ausschliesslich die Aufwendungen des Bauträgers decken sollen. Eine Kostenmiete ist so hoch, dass Schuldzinsen und Verwaltungskosten gedeckt sind, der Unterhalt der Liegenschaften gewährleistet ist und Rückstellungen zur Erneuerung der Liegenschaft gebildet werden können. Der Bauträger darf keine Profite aus den Mietzinsen erzielen. Die Kriterien für Wohnungsvergaben können vom Gemeinderat festgelegt werden. Mit den unterschiedlich strengen Vergabekriterien für Wohnungen wird eine einseitige soziale Zusammensetzung der Mieterschaft vermieden.

 

d) Finanzielle Folgen für die Gemeinde
Die Initiative verpflichtet den Gemeinderat zu Abklärungen und zur Erarbeitung eines Baurechtsvertrags für einen gemeinnützigen Bauträger: Dies verursacht nur geringe Kosten.
Durch eine Vergabe des Grundstücks im Baurecht entstehen gegenüber der jetzigen Situation keine Kosten, wohl aber künftige Erträge in Form des Baurechtszinses. Für eine korrekte Beurteilung der Kosten wird man einen «entgangenen Gewinn» kalkulieren, da der Landwert für einen gemeinnützigen Bauträger tiefer angesetzt wird und damit weniger Zinsertrag anfällt, als wenn das Grundstück dem Meistbietenden im Baurecht überlassen würde.

Ablauf gemäss der Initiative

Die SP Stäfa hat bereits im Herbst 2010 eine Initiative für preisgünstige Familienwohnungen erarbeitet, die allerdings in der Urnenabstimmung im Frühling 2011 abgelehnt wurde. Damals wurde die Wahl des Grundstücks kritisiert, und es wurden Zweifel an der korrekten späteren Umsetzung laut, da die Bevölkerung nach der ersten Abstimmung über die Initiative nicht nochmals befragt worden wäre.
Die vorliegende Initiative schlägt deshalb ein zweistufiges Vorgehen vor. In einem ersten Schritt wird der Gemeinderat beauftragt, die Möglichkeiten zur Überbauung des Grundstücks zu klären, einen geeigneten gemeinnützigen Bauträger für die Realisierung und den Betrieb von Familienwohnungen auszuwählen und einen Baurechtsvertrag zu erarbeiten. Wenn diese Grundlagen vorliegen, kann die Bevölkerung in einem zweiten Schritt an der Urne über die Vergabe des Grundstücks im Baurecht definitiv beschliessen.

Zusammenfassung

Die SP Stäfa hat nach der Ablehnung ihrer Initiative für Familienwohnungen im März 2011 erklärt, sie werde das Anliegen weiterverfolgen, zumal damals Aspekte der Initiative kritisiert wurden, nicht aber die Notwendigkeit, preisgünstige Familienwohnungen zu fördern. Mit dem neuen Vorstoss wird die damalige Kritik berücksichtigt: Es wurde ein bescheideneres Grundstück ohne Seesicht gewählt und ein Vorgehen, das die Bevölkerung besser einbezieht und mehr Transparenz ermöglicht.
Die Gemeinde Stäfa hat wegen ihrer attraktiven Lage ein hohes und steigendes Mietpreisniveau, das in der Tendenz zu einer altersmässig und sozial einseitig zusammengesetzten Bevölkerung führt. Für den Erhalt einer lebendigen Gemeinde ist es deshalb wichtig, dass normal verdienenden Familien mit Kindern ermöglicht wird, in Stäfa erschwinglichen Wohnraum zu finden. Dieses Ziel kann mit dem Grundstück am Bahndamm in Ürikon und mit der Wahl eines gemeinnützigen Bauträgers ohne finanzielle Risiken für die Gemeinde realisiert werden.

Das Grundstück liegt nahe beim Bahnhof Ürikon; auch Post und Landi sind in drei Minuten zu Fuss zu erreichen. Das Schulhaus Moritzberg mit Kindergarten ist ebenfalls nicht weit weg.
Das Grundstück liegt nahe beim Bahnhof Ürikon; auch Post und Landi sind in drei Minuten zu Fuss zu erreichen. Das Schulhaus Moritzberg mit Kindergarten ist ebenfalls nicht weit weg.
Das Grundstück Kat. 11013 in Ürikon ist rund 4600 m2 gross; der Zonenplan erlaubt eine Überbauung mit 1,6 m3 pro m2, was rund 20 Familienwohnungen ermöglicht.
Das Grundstück Kat. 11013 in Ürikon ist rund 4600 m2 gross; der Zonenplan erlaubt eine Überbauung mit 1,6 m3 pro m2, was rund 20 Familienwohnungen ermöglicht.
Die offene Wiese beim Bahnhof Ürikon, im Besitz der Gemeinde, die sich für eine Überbauung eignet.
Die offene Wiese beim Bahnhof Ürikon, im Besitz der Gemeinde, die sich für eine Überbauung eignet.

Standaktion

Sa. 16. Februar, 10-12 Uhr bei Migros/Gemeindehaus

Die SP Stäfa informiert über die wichtigen Themen der Abstimmung vom 3. März: Abzocker-Initiative, Familienpolitik in der Verfassung, Raumplanungsgesetz, BVK-Beitrag, Grundstückgewinnsteuern – und die Initiative der SP Stäfa für gemeinnützige Familienwohnungen. Besuchen Sie uns am Stand!