Volksabstimmung vom 26. September 2010
An seiner Sitzung vom 14. April 2010 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) am 26. September 2010 als einzige Vorlage zur Volksabstimmung zu bringen, falls das angemeldete Referendum formell zustande kommt (Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2010). Sollte das Referendum nicht zustande kommen, wird am 26. September 2010 keine eidgenössische Volksabstimmung durchgeführt.
Die Delegierten der SP Schweiz haben am 29. Mai 2010 zur Vorlage über das Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 26. September 2010 einstimmig die NEIN-Parole beschlossen.
Genauere Informationen zu den eidgenössischen Vorlagen finden Sie jeweils hier.
Die Delegierten der SP Kanton Zürich haben am 24. Juni 2010 für die Vorlagen der Abstimmungen vom 26. September 2010 folgende Parolen gefasst:
Der PV der SP Stadt Zürich haben am 8. Juli 2010 für die stadtzürcherischen Vorlagen der Abstimmungen vom 26. September 2010 folgende Parolen gefasst:
Die Parolen der SP Stadt Zürich zu den stadtzürcherischen Vorlagen findet man jeweils auf der Website der SP Stadt Zürich.
Die Parolen der SP Schweiz zu den eidgenössischen Vorlagen mit den entsprechenden Argumenten findet man jeweils auch auf der Website der SP Schweiz.
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