
Im Gegensatz zu anderen Parteien finanziert sich die SP vor allem über Mitgliederbeiträge und den so genannten Parteiausgleichsbeitrag und Spenden. Die SP Schweiz betreibt ein professionelles Fundraising. Mitgliederbeitrag und der PAB sind die Grundpfeiler der Parteifinanzierung der SP und werden seitens der Kantonalpartei erhoben.
Die Sektionen bestimmen im Rahmen der Generalversammlung die Mitgliederbeiträge, diese bewegen sich zwischen 100 und 300 Franken pro Jahr. Spezielle Regelungen gelten für Personen ohne Einkommen. Der Mitgliederbeitrag wird nach einem festen Schlüssel verteilt und geht an die Sektionen, die Kantonalpartei und an die SP Schweiz. Ebenfalls berücksichtigt werden die Bezirks- und Stadtparteien. Seit 2009 organisiert die Kantonalpartei das Inkasso. Die Rechnungen werden jährlich zwischen Mai und Juni verschickt.
Jedes Mitglied bezahlt neben dem Mitgliederbeitrag auch eine Art «Parteisteuer», den Parteiausgleichsbeitrag (PAB) . Er richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen, nimmt progressiv zu und wird solidarisch entrichtet. Die Skala für Behördenmitglieder unterscheidet sich von der Skala für einfache Parteimitglieder. Auch für das Inkasso des PAB ist die Kantonalpartei zuständig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Herbst. Nach einem Abzug von 2 % überweist diese 49 % der Beiträge an die Bezirke und die Sektionen. Weitere Informationen zur PAB Skala.
Ein aktives Parteileben basiert auf unterschiedlichen Instrumenten wie Kampagnen, Abstimmungen und Wahlen, Kommissions- und Parteiarbeit. Das Parteisekretariat übernimmt die Organisation. Wir schaffen Transparenz über den Einsatz der Mittel. Eine entsprechende Übersicht über den Einsatz der Mittel gibt Auskunft über die Verwendung der Beiträge.